Verkaufsbedingungen

Terms of Sale

 

Axalta Coating Systems Austria GmbH

1.     Anwendung

1.1   Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen schriftlich ihrer Geltung ausdrücklich zu. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2   Abweichende Vereinbarungen und Handelsbräuche bedürfen der Schriftform.

1.3   Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Ergänzend gelten im grenzüberschreitenden Verkehr die INCOTERMS der Internationalen Handelskammer in Paris in der jeweils letzten Fassung.

 

2.     Angebot

2.1   Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2.2   An den im Rahmen eines Angebotes überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.

 

3. Axalta Online-Shops

3.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für Geschäfte, die über einen von uns angebotenen Online-Shop abgeschlossen werden. Für solche Online-Geschäfte finden ergänzend die Bestimmungen dieser Ziff. 3 Anwendung.

3.2 Für die Nutzung unserer Online-Shops ist in der Regel eine Registrierung erforderlich. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Online-Shop oder unseren Kundenservice/dem für Sie zuständigen Auslieferungslager. Im Rahmen der Registrierung können Sie insbesondere diejenigen Nutzer festlegen, die im Namen Ihres Unternehmens Online-Geschäfte über den jeweiligen Online-Shop tätigen und verbindliche Bestellungen aufgeben dürfen.

3.3 Die Präsentation unserer Produkte im jeweiligen Online-Shop stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Sie können im Online-Shop Produkte auswählen, unverbindlich Ihrem Warenkorb hinzufügen und wieder aus dem Warenkorb entfernen. Auf einer abschließenden Bestellseite können Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen und ggf. korrigieren. Erst mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "kostenpflichtig bestellen" gibt der jeweilige Nutzer im Namen des registrierten Unternehmens ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vorgang lässt sich vor dem Klick auf die Schaltfläche "kostenpflichtig bestellen" jederzeit durch Schließen des Browserfensters abbrechen.

3.4 Nach Aufgabe Ihrer Bestellung erhalten Sie per E-Mail eine Mitteilung über den Eingang Ihrer Bestellung. Diese stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar. Der Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass wir die Bestellung entweder ausdrücklich annehmen oder die bestellten Waren an Sie liefern.

3.5 Die Einzelheiten der Waren, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Waren, finden sich in der jeweiligen Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben im jeweiligen Online-Shop.

3.6 Wir bieten den Vertragsschluss in unseren Online-Shops ausschließlich in deutscher Sprache an. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Diese Verkaufsbedingungen können Sie jederzeit über den jeweiligen Online-Shop abrufen und speichern

3.7 Die Darstellung von Farben unserer Produkte im Online-Shop oder einem Ausdruck aus dem Online-Shop ist nicht farbverbindlich, da Farbton, Helligkeit und Kontrast je nach Monitor bzw. Drucker variieren können. Verbindliche Farbvorlagen können Sie bei unserem Kundenservice/dem für Sie zuständigen Auslieferungslager anfordern.

 

4.     Preise, Zahlungsbedingungen und Akkreditive

4.1   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ und wir liefern „ab Werk“ Auslieferungslager.

4.2   Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Abzug von Skonti und Rabatten bedarf, sofern nicht durch unsere Auftragsbestätigung ausdrücklich gestattet, besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.3   Für die Rechnungsstellung sind die von uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, sofern der Besteller nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, widerspricht.

4.4   Der Rechnungsbetrag ist binnen 30 Tagen nach Datum der Rechnung ohne Abzug in der Währung am Ort unseres Geschäftssitzes fällig und zahlbar. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem von uns angegebenen Konto ver­fügen können. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Verzugsschaden entstanden ist.

4.5   Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Bei Zahlung durch Akkreditiv sind die jeweils gültigen „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive“, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer in Paris, zu Grunde zu legen.

4.6   Zahlungen werden zur Begleichung der jeweils ältesten Rechnungsposten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen und -kosten verwendet, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

4.7   Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, die nach Anlegung banküblicher Maßstäbe dessen Kreditwürdigkeit erheblich mindern, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, die noch nicht ausgeführten Aufträge nur Zug um Zug gegen Zahlung auszuführen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

4.8   Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Anwendungstechnische Beratung

Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen hinsichtlich der Eignung der Produkte für die vom Besteller beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Im Rahmen der anwendungstechnischen Beratung haften wir lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ziffer 8.3 gilt entsprechend.

 

6.     Lieferung der Ware

6.1   Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

6.2   Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

6.3   Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

6.4   Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz für den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.

6.5   Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Lieferung leer, gesäubert und frachtfrei zurückzusenden. Der Besteller haftet für von ihm zu vertretende Schäden an den Leihbehältern. Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6.6   Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Verfügungen, Verkehrsstörungen, soweit solche Ereignisse nicht vorhersehbar waren, sowie Streiks, Aussperrungen und andere Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als einen Monat verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Annahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

 

7.     Gefahrübergang

7.1   Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung von Liefergegenständen in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware dem ersten Frachtführer übergeben wird.

7.2   Im Falle der Beförderung durch unsere Mitarbeiter geht die oben genannte Gefahr mit dem Beginn des Transportvorganges über.

7.3   Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

8.     Mängelansprüche, Haftung

8.1   Die Ware hat den jeweiligen Spezifikationen zu entsprechen.

8.2   Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach deren Empfang daraufhin zu prüfen, ob sie von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit ist. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb von 14 Tagen, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zu Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sind wir zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt ansonsten die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

8.3   Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder infolge einer übernommenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes eine Haftung unsererseits zwingend vorgeschrieben ist.

8.4   Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Erhalt der Ware durch den Besteller.

 

9. Marken

Unsere Marken dürfen nur mit besonderer vorheriger schriftlicher Zustimmung des Markeninhabers im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand genutzt werden.

 

10.   Eigentumsvorbehalt

10.1 Wir behalten uns das Eigentum an jeder einzelnen an den Besteller übersandten Ware vor, bis der Besteller alle ausstehenden Forderungen gezahlt hat, gleichgültig, ob die Forderungen in Bezug auf die Ware oder aus irgendeinem anderen Grunde bestehen. Solange der Besteller bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er die Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges verarbeiten und/oder verkaufen.

10.2 Eine Verarbeitung oder Vermischung nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass hieraus für uns eine Verbindlichkeit entsteht. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen überträgt der Käufer schon jetzt zur Sicherung unserer Forderungen auf uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen mit der Maßgabe, dass der Besteller die Sache für uns unentgeltlich verwahrt.

10.3 Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Verbindet oder vermischt der Besteller die gelieferte Ware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen an.

10.4 Auf unser Verlangen hat uns der Besteller alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

10.5 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er ist verpflichtet, uns für den Fall, dass Dritte ein Recht auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware geltend machen, unverzüglich zu unterrichten und uns bei allen Maßnahmen zu unterstützen, die wir zum Schutze unseres Eigentums treffen.

10.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 v. H., so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

10.7 Das Recht des Bestellers zur Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen erlischt, sobald er die Zahlung einstellt und/oder in Vermögensverfall gerät. Treten diese Voraussetzungen ein, sind wir berechtigt, unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktritts die sofortige Herausgabe der gesamten unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen.

 

11.   Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges

11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das örtlich und sachlich für Guntramsdorf zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11.2 Auf die Vertragsbeziehungen mit dem Besteller ist ausschließlich das österreichische Recht mit Ausnahme der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts anwendbar. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL) in der jeweils gültigen Fassung ist ausgeschlossen.

11.3 Daten des Bestellers werden von uns gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.

Guntramsdorf, August 2018